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Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Altersversorgung, Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt. Grundsätzlich stehen für den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge fünf Durchführungswege zur Verfügung: Direktzusage bzw. Pensionszusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.

Heutzutage besitzen rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf, dass Teile ihres Gehalts in einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden (Entgeltumwandlung). Dies gilt auch für Geschäftsführer, Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende sowie geringfügig Beschäftigte. Das Unternehmen erfüllt den Rechtsanspruch der Arbeitnehmer bereits, wenn es eine Pensionskasse, eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds als Durchführungsweg anbietet.

Der Anspruch auf betriebliche Altersversorgung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer den Aufbau selbst finanziert. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich an der Alterssicherung seiner Arbeitnehmer zu beteiligen, allerdings gibt es viele Betriebsvereinbarungen oder auch Tarifverträge, die eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung vorsehen. Existieren keine Vorgaben für die Gestaltung, entscheidet der Arbeitgeber selbst, ob und wie er eine von ihm finanzierte betriebliche Altersversorgung einführen und gestalten will. Der Arbeitgeber kann dabei den Durchführungsweg und seinen finanziellen Beitrag allein festlegen.

Macht der Arbeitgeber kein Angebot, kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung aus eigenem Brutto-Gehalt verlangen. Oft sind Arbeitgeber dann bereit, Ihre durch die Entgeltumwandlung bedingte Lohnnebenkostenersparnis zusätzlich für den Arbeitnehmer zu investieren. Die betriebliche Altersvorsorge bietet dem Arbeitgeber eine gute Möglichkeit, Mitarbeiter zu motivieren und zu binden.

Die Höchstgrenze für die Entgeltumwandlung beläuft sich auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2016 entspricht dies einem jährlichen Betrag in Höhe von 2.976 Euro (248 Euro monatlich). Dieser Betrag kann steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden. Sofern keine Direktversicherung nach altem Recht (§ 40b EStG) besteht, können jährlich zusätzlich noch 1.800 Euro steuerfrei investiert werden. Somit bietet die betriebliche Altersversorgung nicht nur eine zusätzliche Rente bzw. einen Risikoschutz. Arbeitnehmer profitieren gleichzeitig von beachtlichen Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen.

Im Gegenzug unterliegen die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung der Steuerpflicht (Eine Ausnahme besteht für alte pauschalversteuerte Verträge, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden). Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Steuersatz im Alter auf Grund der Einkommenssituation in aller Regel niedriger ist als während der Erwerbsphase. Zusätzlich fallen auf bei Auszahlungen im Alter auf die Leistungen aus allen fünf Durchführungswegen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an.

Bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis kann der Vorsorgevertrag unter gewissen Voraussetzungen privat vom Arbeitnehmer weiterbezahlt werden. Schließt ein neues Angestelltenverhältnis an die alte Tätigkeit an, besteht auch oft die Möglichkeit, den Vertrag beim neuen Unternehmen als betriebliche Altersvorsorge weiterzuführen. Verfügt die neue Firma über ein eigenes Versorgungssystem, kann unter Umständen die bereits erworbene Rentenanwartschaft in einen Übertragungswert umgerechnet und in das neue Versorgungssystem übertragen werden.

 

Betriebliche Altersvorsorge mit VL

Die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) sind tarifvertraglich oder per Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistungen durch den Arbeitgeber und können für verschiedene Anlageformen genutzt werden. Hierbei ist zu beachten, dass VL-Beiträge aus dem Nettoeinkommen abgeführt werden und deshalb voll steuer- und sozialabgabenpflichtig sind.

Eine rentablere Alternative zu den traditionellen Vermögenswirksamen Leistungen ist die betriebliche Altersvorsorge mit VL. Da der Vorsorgebetrag dann aus dem Bruttoeinkommen investiert wird, werden damit Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gespart. Das Ergebnis: eine höhere Nettoauszahlung oder ein deutlich höherer Investitionsbetrag im Vergleich zum herkömmlichen Sparen mit VL.