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Flexible Privatvorsorge

Die bekannteste Form der flexiblen Privatvorsorge ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Sie ist eine weit verbreitet Möglichkeit, um finanziell für das Alter vorzusorgen, indem der Versicherte das Kapital durch regelmäßige monatliche Zahlungen aufbaut. Einmalige Sonderzahlungen sind ebenfalls jederzeit möglich.

 

Die Flexible Privatvorsorge bietet dem Kunden, sofern gewünscht, garantierte Leistungen im Alter. Diese setzen sich aus den eingezahlten Beiträgen, einem garantierten Zinssatz (Garantiezins für das Jahr 2016: 1,25%) und den erwirtschafteten Überschüssen des jeweiligen Versicherungsunternehmens zusammen.

Alternativ oder ergänzend kann mit Hilfe einer fondsgebundenen Variante in ausgewählte renditestarke Investmentfonds investiert werden, um von den langfristig positiven Entwicklungen der globalen Wirtschaft zu profitieren. Hier eignen sich beispielsweise internationale Aktienfonds und gemischte Fonds, die das Geld der Anleger breit gestreut anlegen. Eine Fondsanlage ist besonders bei lang laufenden Verträgen sinnvoll. Der Versicherte wird unmittelbar an den Gewinnen der gewählten Fonds beteiligt, wodurch gezielt Chancen aber auch Risiken entstehen. Dies sollte gemeinsam abgewägt werden.

Sogenannte „Hybridprodukte“ kombinieren garantierte Leistungen mit einer chancenreichen Investmentanlage und bieten somit ein sehr gutes Verhältnis aus Sicherheit und hoher Renditeerwartung. Aufgrund der im Vertrag verankerten Garantien eignen sich Hybridverträge auch sehr gut für die anderen geförderten Altersvorsorge-Varianten.

 

Die Flexible Privatvorsorge zahlt dem Versicherten im Rentenalter eine lebenslange Rente aus, ermöglicht aber auch zu einem vertraglich verankerten Zeitpunkt eine Auszahlung des gesamten Guthabens oder eines Teilbetrages. Diese Flexibilität wird durch die Möglichkeiten ergänzt, den Vertrag zu übertragen, als Sicherheit zu hinterlegen oder beliebig zu vererben.

Zusätzlich können weitere Risiken als Zusatzversicherung abgedeckt werden. So lässt sich ein Vorsorgevertrag beispielsweise durch eine Hinterbliebenen-, Berufsunfähigkeits-, Pflegerenten- oder Unfall-Zusatzversicherungen ergänzen.

 

Eine Sonderform der Flexiblen Privatvorsorge ist die „Sofortrente“, bei der die Rentenzahlung direkt nach Abschluss des Vertrages beginnt. Voraussetzung hierfür ist eine Einmalzahlung zu Vertragsbeginn. Diese Vertragsform ist besonders für ältere Menschen interessant, die das notwendige Geld beispielsweise aus einer Erbschaft oder aus der Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung erhalten haben.

 

Bei der Flexiblen Privatvorsorge erfolgt während der Einzahlphase, im Gegensatz zu den anderen Altersvorsorge-Varianten, keine staatliche Förderung der Beiträge. Allerdings werden die Auszahlungen in der Rentenphase steuerlich begünstigt.

Bei Ausübung des Kapitalwahlrechts sind Verträge mit Vertragsabschluss vor dem 31.12.2004 unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei. Verträge, die nach dem Stichtag abgeschlossen wurden, unterliegen bei Kapitalauszahlung nach dem 62. Lebensjahr (bei Vertragsabschluss bis zum 31.12.2011 gilt das 60. Lebensjahr) der hälftigen Ertragsbesteuerung. Werden die Verträge früher abgerufen müssen sämtliche Erträge versteuert werden.

Bei Rentenzahlung gilt wiederum, dass nur ein pauschalierter Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist. Es wird folglich nicht die gesamte Rente besteuert, sondern nur ein relativ geringer Teil davon. Beispielsweise muss ein 65-Jähriger nur 18% seiner Privatrente mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.

 

Die flexible Privatvorsorge eignet sich für alle Vorsorgesparer, die Wert auf eine ergänzende chancenreiche und vor allem flexible Altersvorsorge legen.