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Unfallversicherung

Unfallversicherung

In Deutschland erleiden jährlich rund acht Millionen Menschen einen Unfall, wobei die meisten Unfälle in der Freizeit geschehen, entweder zu Hause oder beim Sport. Ein schwerer Unfall zieht oftmals anhaltende gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie entsprechende finanzielle Folgen nach sich. Hier greift die private Unfallversicherung. Sie springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel rund um die Uhr und weltweit.

 

Die Höhe und die Form der Leistungen einer privaten Unfallversicherung können individuell nach den persönlichen Bedürfnissen des Einzelnen ausgestaltet werden. Wesentlich ist eine Einmalleistung in Form einer Kapitalsumme bei Invalidität. Sie berechnet sich zum einen nach dem Grad der Invalidität, die anhand der „Gliedertaxe“ ermittelt wird, zum anderen nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

 

Oft bieten Unfallversicherungen umfangreiche Zusatz-Leistungen an, zum Beispiel bei Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen, Kosmetischen Operationen, Krankenhausaufenthalt oder Todesfall. Bei besonders schweren und dauerhaften Beeinträchtigungen kann eine lebenslange Rente vereinbart werden. Durch einen „erweiterten Unfallbegriff“ sind oft zusätzliche Ereignisse versichert, wie zum Beispiel spontane Oberschenkelhalsbrüche sowie Unfälle durch Schlaganfall oder Herzinfarkt.

 

Für folgende Personengruppen existiert ein spezielles bzw. erhöhtes Unfallrisiko. Eine entsprechende Absicherung ist zu empfehlen.

 

Kinder

Sie sind besonders gefährdet, da Gefahren oft noch nicht realistisch wahrgenommen werden. Auch Eltern erkennen die Gefahrenquellen manchmal nicht sofort. Zudem entsteht nach dem Unfall eines Kindes oft erheblicher finanzieller Aufwand in Form von hohen Betreuungskosten, Einkommenseinbußen der betreuenden Eltern, Umschulung oder einer aufwendigeren Berufsausbildung.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Kindern nur, wenn der Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg passiert ist. Die private Kinderunfallversicherung gilt sowohl in der Freizeit als auch in der Schule – und das weltweit. Sonderrisiken, wie zum Beispiel Vergiftungen (außer Nahrungsmittelvergiftungen) können im Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

 

Familien

Bei Ausfall des Hauptverdieners, bei Selbstständigen oder bei nicht Berufstätigen ist bei einem Unfall oft die Existenz der gesamten Familie bedroht. Die private Unfallversicherung bietet hier Versicherungsschutz.

So sind berufstätige Eltern – anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung – auch in der Freizeit geschützt und nicht berufstätige Eltern genießen Unfallschutz trotz der fehlenden gesetzlichen Unfallversicherung. Zusätzliche „Assistance-Leistungen“ innerhalb der privaten Unfallversicherung unterstützen bei der Haushaltsführung und der Kinderbetreuung.

 

Senioren

Im Alter lässt unsere Reaktions- und Koordinationsfähigkeit naturgemäß nach und gleichzeitig heilen Verletzungen oft nicht mehr so problemlos aus wie in jungen Jahren. Für Senioren ist dann eine Unfallversicherung hilfreich, denn der gesetzliche Unfallschutz endet mit dem Eintritt in das Rentenalter. Zusätzlich bieten „Seniorentarife“ für die erste Zeit nach einem Unfall Hilfs- und Pflegeleistungen (beispielsweise eine Haushaltshilfe, Pflegekräfte, Unterstützung beim Einkaufen, bei Behörden- und Arztbesuchen oder einen Menüservice). Sie helfen bei der Bewältigung des Alltags und bei Bedarf auch bei der Versorgung eines pflegebedürftigen Ehepartners.