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Privathaftpflicht-HV

Denn ein Missgeschick ist schnell passiert - nicht nur zuhause, sondern auch unterwegs.

Ob aus Leichtsinn, Unvorsichtigkeit oder Vergesslichkeit: Wer einem Anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen. Dies kann ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden sein. Er muss dem Geschädigten Schadenersatz leisten und haftet mit seinem derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Sogar auf eine spätere Erbschaft oder auf einen Lottogewinn kann zurückgegriffen werden.

BGB § 823 (1)

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Aus diesem Grund ist eine Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Die Haftpflichtversicherung wehrt auch Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind. Der Versicherer  stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab. Die Haftpflicht bietet somit zusätzlich auch eine Art „passive Rechtsschutzfunktion“.