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Jäger

Risiko beim Jagen

Auch bei größter Sorgfalt und Umsicht können im Revier Unfälle und Schäden passieren, für die Dritte Sie im Rahmen Ihrer Jagdhaftpflicht verantwortlich machen.

Jägern schreibt das Bundesjagdgesetz eine spezielle Jagd-Haftpflichtversicherung vor – zusätzlich zur privaten Haftpflichtversicherung. Zur Jagd berechtigt ein gültiger Jagdschein, der nur ausgestellt wird, wenn eine erfolgreiche Jägerprüfung und eine Jagd­Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Damit sind die Haftungsrisiken der Jagd abgedeckt – auch das Risiko durch erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen.

In der Regel ist das Halten/Führen von bis zu zwei Jagdhunden, zwei Frettchen, zwei Beißvögel– auch außerhalb der Jagd – in der Jagd­haftpflichtversicherung mitversichert. Es ist keine gesonderte Tierhalter­ Haftpflichtversicherung erforderlich.

Gesetzlich in Deutschland geforderte Mindestdeckungssummen:

• 500.000 Euro für Personenschäden

• 50.000 Euro für Sachschäden

Üblicherweise bieten Versicherer hier sehr viel höhere Versicherungssummen an