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Alternativen & Ergänzungen zur BU

Den umfassendsten Versicherungsschutz erhält man nur mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch wenn zum Beispiel der Beruf, die persönlichen Finanzen oder der Gesundheitszustand den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung unmöglich machen, sollte man sich unbedingt auf andere Art absichern. Sofern es das Budget zulässt, macht in vielen Fällen auch eine zusätzliche bzw. ergänzende Absicherung zur Berufsunfähigkeitsrente Sinn.

 

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Diese Versicherung dient als Absicherung, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit regelmäßig und dauerhaft auszuüben. Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben der bisher ausgeübte Beruf und das bislang erzielte Einkommen keinerlei Bedeutung. Bei einigen Gesellschaften ist die medizinische Risikoprüfung stark vereinfacht.

 

 

Dread Disease-Versicherung

Übersetzt bedeutet der englische Begriff „Dread Disease“ soviel wie „schwere Krankheit“. Die Versicherungsleistung ist im Regelfall ein einmaliger Geldbetrag, der bei vertraglich definierten Krankheiten ausgezahlt wird. Wann die Versicherung konkret leistet, hängt vom jeweiligen Tarif bzw. dessen Bedingungen ab. Die jeweiligen Anbieter versichern unterschiedliche Krankheiten, meist eingeschlossen sind jedoch Krankheiten wie beispielsweise Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs.

Die Versicherungsleistung kann beispielsweise zur Deckung von aufwendigen Behandlungsmethoden oder zur Überbrückung finanzieller Engpässe bei Verlust der Arbeitskraft dienen. Ferner erhält der Versicherte den nötigen finanziellen Spielraum, um Umbauten oder eine berufliche Umorientierung durchführen zu können.

 

Grundfähigkeitsversicherung

Die Absicherung von Grundfähigkeiten entstammt dem angelsächsischen Versicherungsmarkt und wurde auf dem deutschen Versicherungsmarkt erst ab dem Jahr 2000 angeboten.

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet in der Regel eine monatliche Rente bei Verlust bestimmter Fähigkeiten. Hierzu zählen beispielsweise das Sehen, Sprechen, Gehen, Autofahren oder Treppensteigen. Die Grundfähigkeiten, die versichert sind, werden hierbei im Vertrag genau definiert.

Die Frage, ob die versicherte Person im Leistungsfall noch arbeiten kann, spielt keine Rolle. Die Rente wird ausbezahlt, solange die Beeinträchtigung des Versicherten besteht.

 

Funktionsinvaliditätsversicherung

Diese Art der Versicherung wird of auch als Existenz-Versicherung bezeichnet und bietet Versicherungsschutz bei einer mehr oder minder breiten Auswahl der insgesamt aufgeführten Risiken.

Der Versicherte erhält beispielsweise eine monatliche Rente, wenn er durch Unfall, schwere Krankheiten oder Organschäden invalide wird, bestimmte Körperfunktionen verliert (zum Beispiel nicht mehr gehen, sehen oder hören kann) oder pflegebedürftig wird. Auch hier entscheidet die Schwere der aufgetretenen Erkrankung über die entsprechende Versicherungsleistung. Voraussetzung für die Zahlung der Rente ist meist, dass die Erkrankung dauerhaft und nicht heilbar ist.