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Glasversicherung

Eine Glasversicherung ersetzt Schäden an der Mobiliar- und Gebäudeverglasung. Sie zahlt selbst bei Unvorsichtigkeit, spielenden Kindern oder Sturm. Unter der Gebäudeverglasung sind Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen und Balkonen, Terrassen, Wintergärten und ähnlichem zusammengefasst. Aber es fallen auch die Scheiben von Dächern und die Wände sowie die Spiegelverglasung von Duschkabinen darunter. Die Mobiliarverglasung umfasst Schränken und Vitrinen, Bildverglasungen, Stand-, Wand – und Schrankspiegel, Glasplatten sowie Sichtfenster von Öfen und Elektrogeräten. Auch das Cerankochfeld ist mitversichert.