Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern ab. Sie versichert Betriebs- und Geschäftsinhaber gegen Schäden, die im Rahmen der Betriebstätigkeit entstehen – unabhängig davon, ob der Schaden durch den Inhaber selbst oder einen der Mitarbeiter Dritten zugefügt wurde. Nicht Gegenstand der BHV sind Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen Mitversicherte oder von Mitversicherten untereinander.
Im Schadenfall wird geprüft, ob und inwieweit die Ansprüche Dritter auf Schadenersatz gerechtfertigt sind. Ferner werden unbegründete Forderungen abgewehrt (= passive Rechtsschutzfunktion). Die Kosten der Prüfung und des Rechtsschutzes trägt in Deutschland der Versicherer. Der Versicherungsschutz gilt allerdings nur für auf Ersatz eines Schadens gerichtete Ansprüche, nicht auf solche, die auf Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gerichtet sind oder die andere Ziele wie etwa Auskünfte oder die Unterlassung bestimmter Handlungen zum Gegenstand haben.