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Betriebsunterbrechungsversicherung

Mit einer Entschädigung der bei einem Sachschaden entstehenden Aufwendungen für die Wiederbeschaffung  beschädigter und zerstörter Sachen und den damit zusammenhängenden Kosten für das Aufräumen der Schadensstätte und das Entsorgen der Trümmer ist häufig nicht getan. Der entstandene Schaden durch die Betriebsunterbrechung ist oftmals größer. Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) trägt nicht nur die fortlaufenden Kosten, wie beispielsweise Personalkosten, Provisionen, Mieten und Pachten. Sie erstattet auch den entgangenen Gewinn und Rückwirkungsschäden.

Es gibt drei Arten von Betriebsunterbrechungsversicherungen, die für unterschiedliche Unternehmensgrößen passend sind:

Klein-BU (KBU)

Die Versicherungssumme Klein-BU muss grundsätzlich der gesamten Versicherungssumme für Einrichtung, Vorräte, Vorsorge entsprechen. Der Abschluss einer Klein-BU-Versicherung ist bis zu einer Versicherungssumme von 2,5 Mio. Euro möglich.

Mittlere-BU (MBU)
Die Versicherungssumme entspricht dem Jahresnettoumsatzerlös und errechnet sich wie folgt:
Jahresbruttoumsatzerlös abzüglich

  • Erlösschmälerung (Kundenskonti, Rabatte, Retouren, Nachlässe für Mängel sowie abzüglich Mehrwertsteuer)
  • Waren und/oder Materialeinsatz.

Der Abschluss einer Mittleren-BU-Versicherung ist bis zu einer Jahresversicherungssumme von 10 Mio. Euro möglich und eignet sich für den gewerblichen Mittelstand.

Groß-Betriebsunterbrechungsversicherung (GBU)

Die Groß-BU-Versicherung basiert, ähnlich wie die MBU, auch auf einem eigenständigen Versicherungsvertrag und kann mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden. Im Schadensfall übernimmt die Versicherungsgesellschaft – im Gegensatz zur kleinen BU-Versicherung – im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für beispielsweise Schichtarbeit und Überstundenzuschläge, die infolge des Betriebsunterbrechungsschadens entstehen. Besonders wichtig für Firmen ist in der Regel eine Feuer-BU-Versicherung.

 

Sichern Sie das Sachsubstanz- und das Betriebsunterbrechungsrisiko gegen eine Gefahr immer beim gleichen Versicherer ab. Im Schadenfall kommt es so nicht so Interessenkonflikten.