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Beamte

Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes benötigen eine besondere Haftpflichtversicherung. Denn für Schäden, die sie bei der Ausübung ihres Amtes verursachen, haften sie persönlich. Die sogenannte Diensthaftpflicht schützt Staatsdiener vor unbezahlbaren Schadensersatzforderungen. Egal ob als Lehrer, Polizist oder Amtsleiter – ein Beruf im öffentlichen Dienst ist oft riskanter als vermutet. Denn für Schäden, die Staatsdiener bei der Ausübung ihres Amtes anderen zufügen, müssen sie in der Regel persönlich geradestehen.

So verlangt es das Gesetz (§ 839 BGB).

„Für Schäden aufgrund einer sogenannten Dienstpflichtverletzung haften nicht nur Beamte, sondern auch Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst“

Schadenbeispiele:

  • Ein Lehrer kommt seiner Aufsichtspflicht nicht nach, dadurch verletzt sich ein Schüler Unterricht.
  • Ein Finanzbeamter irrt sich bei der Prüfung von Steuererklärungen. Den Betroffenen entsteht dadurch ein finanzieller Nachteil.
  • Eine Verwaltungsangestellte gibt versehentlich unrichtige Auskünfte bei einer Beratung. Dem Beratenen entstehen dadurch finanzielle Nachteile.
  • Ein Polizist verletzt bei einem Schusswechsel einen unbeteiligten Passanten.