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Wassersport

Boote und Wassersport

Die Wassersport-Haftpflicht-Versicherung ersetzt alle Schäden, die aus dem Besitz, Führen, Halten und Gebrauch des versicherten Bootes entstehen. Darüber hinaus wehren wir für Sie unberechtigte Ansprüche ab. Schäden dieser Art sind nicht über die reguläre Privathaftpflicht abgedeckt und in vielen Ländern, z. B. in Italien und den Niederlanden, ist eine Wassersport-Haftpflicht-Versicherung Pflicht.

 

Abgedeckt sind Schäden durch die Benutzung von:

• Wassersportfahrzeugen wie Ruder-/Paddelboot oder Kanu

• fremden, geliehenen oder gemieteten Segelbooten oder Surfbrettern

• fremden motorbetriebenen Wasserfahrzeugen ohne besondere Fahrerlaubnis (wichtig: nur bei gelegentlicher Nutzung!)

Nicht abgedeckt sind Schäden durch die regelmäßige Benutzung von:

• eigenen Segelbooten oder Surfbrettern

• eigenen und fremden motorbetriebenen Booten. Hierfür braucht man eine separate Sportboot- Haftpflichtversicherung.

• fremden motorbetriebenen Booten – bei häufiger Nutzung oder wenn eine besondere Fahrerlaubnis erforderlich ist. Hierfür braucht man eine Sportboot- Haftpflichtversicherung.