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Risikolebensversicherung

Zweck einer Risikolebensversicherung ist die Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall. Stirbt der Versicherte, erhalten die Hinterbliebenen einen festgelegten Geldbetrag, die Todesfallsumme.

Besonders Familien mit einem Hauptverdiener sollten sich über dieses Thema informieren. Stirbt der Hauptverdiener, hat die Familie oft kein Auskommen mehr. Häufig bestehen sogar noch Kreditverträge, die abbezahlt werden müssen. Wer ein Darlehen aufnimmt, beispielsweise für eine Wohnung oder ein Haus, sollte eine Risikolebensversicherung abschließen. Im Fall der Fälle können die Hinterbliebenen dann die Restschuld mit der Versicherungsleistung ganz oder zumindest teilweise tilgen.

 

Der Versicherungsnehmer kann die genaue Höhe der Versicherungssumme bei Vertragsabschluss bestimmen. Endet der Vertrag zu Lebzeiten des Versicherten, werden in der Regel keine Leistungen fällig.

Grundsätzlich lässt sich die Risikolebensversicherung auch mit Zusatzbausteinen, wie beispielweise die Berufsunfähigkeits- oder Unfallzusatzversicherung, kombinieren. In den meisten Fällen ist dies jedoch nicht sinnvoll.

 

Leistungen aus Risikolebensversicherungen bei einem Todesfall unterliegen im Regelfall nicht der Einkommensteuerpflicht. Allerdings ist die Auszahlung der Versicherungssumme aus der Risikolebensversicherung als Erwerb von Todes wegen erbschaftssteuerpflichtig. Dies ist gerade bei unverheirateten Paaren wichtig, da die Freibeträge sehr gering sind. Hier gibt es Möglichkeiten, die Versteuerung der Gelder durch eine Versicherung „über Kreuz“ zu umgehen.