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D&O Versicherung

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Die D&O-Versicherung schützt Organmitglieder wie GmbH Geschäftsführer, AG-, Stiftungs- und Vereinsvorstände sowie Aufsichtsräte und Beiräte vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen und gegenüber Ansprüchen Dritter.

Die Police deckt die gerichtliche sowie die außergerichtliche Abwehr, die Zahlung von Schadenersatzansprüchen und alle Maßnahmen, die im Schadenfall notwendig sind. Sie lässt sich ganz individuell an die Situation des jeweiligen Unternehmens und ihrer Entscheider anpassen.

Fragen zum Produkt D&O

Was ist eine D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung ist eine spezielle Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Manager. Vereinfacht gesagt: D&O ist die Berufshaftpflichtversicherung für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen.

Was bedeutet D&O?

D&O ist die Abkürzung für die aus den USA stammende Manager-Haftpflichtversicherung, die sog. Director‘s and Officer‘s Liability Insurance.

Wer ist versichert?

Versicherte Personen sind in erster Linie die Organmitglieder von Gesellschaften und Organisationen, insbes. die gesetzlichen Vertreter. Versichert sind z.B. Geschäftsführer, Vorstände sowie Aufsichtsrats-, Verwaltungsrats- und Beiratsmitglieder.

Welches Risiko tragen die versicherten Organmitglieder?

Die Organmitglieder tragen das strenge persönliche Haftungsrisiko sowohl gegenüber Dritten – z.B. Steuer- und Sozialbehörden, Banken, Gläubigern usw. (Außenhaftung) – als auch gegenüber ihren eigenen Gesellschaften und Organisationen (Innenhaftung). Sie können schon für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.

Sind auch Prokuristen und andere leitende Angestellte versichert?

Leitende Angestellte und Prokuristen sind jeweils im Umfang des nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung bestehenden Haftungsrisikos versichert. Bestehen Zweifel, ob eine Person leitende/r Angestellte/r ist, gilt die für sie günstigste arbeitsrechtliche Auslegung.

Welchen Schutz bietet eine D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung schützt die versicherten Personen gegen ihr persönliches Haftungsrisiko und sichert damit ihr privates Vermögen. Dieser Schutz mindert auch das Ausfallrisiko Dritter sowie der eigenen Unternehmen/Organisationen.

Welche Leistungen bietet die D&O-Versicherung? 

Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und die Regulierung berechtigter Ansprüche, d.h. Zahlung der zu leistenden Entschädigung.

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind wissentliche Pflichtverletzungen, Geldbußen und Geldstrafen, ebenso wie Entschädigungen mit Strafcharakter. Besonderheiten gelten zudem für Risiken mit USA-Bezug.

Wer ist Versicherungsnehmer/in und zahlt die Prämie?

Versicherungsnehmer/in und Prämienschuldner/in ist das jeweilige Unternehmen bzw. die jeweilige Organisation, wie z. B. GmbH, AG, GmbH &Co. KG, Genossenschaft, öffentlich-rechtliche Körperschaft, Verein/Verband, Stiftung und dergleichen.

Sind Organe von Tochterunternehmen mitversichert?

Die Mitglieder der Leitungs- und Aufsichtsorgane von Tochterunternehmen sind ebenfalls mitversichert. Besonderheiten gibt es in der Mitversicherung von neu hinzukommenden Tochterunternehmen.