Veranstalter-Haftpflicht
Die Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des Veranstalters während der Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen.
Öffentliche Veranstaltungen sind zum Beispiel :
1. Austellungen, Bürgerfest, Kinderfeste, Sommerfest mit Tanz
2. Umzüge, Straßenfest
3. Flohmärkte, Zeltlager
4. Feste, Event, Ball, Konzert,Tanzveranstaltung
5. Kongresse, Tagung
6. Politische Veranstaltungen
7. Schützenfeste, Sportveranstaltungen und Tierschauen