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Veranstalter-Haftpflicht

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des Veranstalters während der Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen.

Öffentliche Veranstaltungen sind zum Beispiel :

1. Austellungen, Bürgerfest, Kinderfeste, Sommerfest mit Tanz
2. Umzüge, Straßenfest
3. Flohmärkte, Zeltlager
4. Feste, Event, Ball, Konzert,Tanzveranstaltung
5. Kongresse, Tagung
6. Politische Veranstaltungen
7. Schützenfeste, Sportveranstaltungen und Tierschauen