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Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung (früher auch Bauwesenversicherung oder Bauversicherung) ist oft Bestandteil einer Gebäudeneubauversicherung und schützt Bauunternehmer und Bauherren vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten.

Versicherte Gefahren

Unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen, z.B. durch:

  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • un- und außergewöhnliche Witterungseinflüsse
  • höhere Gewalt, Elementarereignisse
  • unabwendbare Umstände
  • Böswilligkeit unbekannter Personen
  • Konstruktions- oder Materialfehler
  • Glasbruchschäden bis Bauende
  • Diebstahl fest eingebauter versicherter Bestandteile
  • Schäden durch Sturm und Leitungswasser an fertiggestellten Teilen von Bauwerken
  • wenn vertraglich vereinbart, zusätzlich: Brand, Blitzschlag, Explosion

Nicht versicherte Gefahren

  • Gewöhnliche Witterungseinflüsse
  • Leistungsmängel
  • Verstöße gegen anerkannte Regeln der Technik
  • Krieg; Beschlagnahmung; Kernenergie
  • Bearbeitungsschäden an Glas-, Metall- oder Kunststoffoberflächen
  • Diebstahl nicht eingebauter Teile
  • Schäden, sowie Verluste durch Diebstahl am bestehenden Altbau bzw. Altbauteilen (versichert ist die reine Neubauleistung)
  • außergewöhnliches Hochwasser

Abgedeckt sind damit die Interessen des Auftraggebers (Bauherr) und des Auftragnehmers (Bau- und Nachunternehmer). Der Bauherr zahlt einen einmaligen Beitrag, der sich nach der Höhe der Bausumme richtet. Dafür sind sowohl der Bauherr als alle am Bau beteiligten Unternehmen geschützt. Das ist Grund genug, diese Kosten anteilig auf alle Unternehmen umzulegen.